Was ist eine D&O-Versicherung?

Der Name D&O kommt aus den USA und steht für Directors and Officers Liability Insurance – also die Entscheidungs­träger, die mit dieser Versicherung geschützt sind.

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden für das Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Regress genommen werden.

Gibt es eine Möglichkeit, sich abzusichern?

Die D&O-Versicherung bietet einen sinnvollen Schutz gegen eine persönliche Haftung:

  • Schutz vor finanziellen Risiken: Die D&O-Versicherung schützt Führungskräfte vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die während ihrer Tätigkeit im Unternehmen erhoben werden. Dies können beispielsweise Klagen von Aktionären, Mitarbeitern, Wettbewerbern oder Behörden sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Verteidigung, Schadensersatzzahlungen und Vergleichsvereinbarungen.
  • Schutz des eigenen Vermögens: Führungskräfte sind häufig mit ihrem persönlichen Vermögen in Haftungsfragen konfrontiert. Die D&O-Versicherung schützt das private Vermögen vor möglichen Schadensersatzzahlungen, die aus beruflichen Pflichtverletzungen resultieren könnten. Dies gibt Entscheidungsträgern mehr Sicherheit bei ihren Entscheidungen im Unternehmen.
  • Risikomanagement und Compliance: Die D&O-Versicherung fördert ein effektives Risikomanagement und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Unternehmen. Wenn Führungskräfte wissen, dass sie durch die Versicherung geschützt sind, sind sie eher bereit, risikoreiche Entscheidungen zu treffen, die das Unternehmen vorantreiben, ohne dabei ihre persönliche Haftung zu riskieren.
  • Umfangreicher Versicherungsschutz: Die D&O-Versicherung deckt eine breite Palette von Haftungsansprüchen ab, einschließlich Fahrlässigkeit, Verletzung von Aufsichtspflichten, Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften sowie Managementfehler. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens und der Entscheidungsträger zu berücksichtigen und eine Versicherung mit geeigneten Deckungssummen und Erweiterungen auszuwählen.

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern dieses Wissentliche nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.