Tierhalterhaftpflicht – warum benötige ich eine Versicherung für mein Tier?
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Als Besitzer müssen Sie für entstandene Schäden haften. Obwohl Ihr Hund oder Ihr Pferd sehr gut erzogen ist, lassen sich Schäden nicht gänzlich verhindern. Als Tierhalter haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht, selbst wenn Sie selbst kein Verschulden trifft und Sie während des Schadens gar nicht anwesend sind.
In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Gut zu wissen: Für Schäden durch Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche und Hauskatze reicht bereits eine Privathaftpflichtversicherung.
Für welche Tiere kann ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?
Sie können die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihren Hund und Ihr Pferd abschließen.
Von Ihrer Tierhalterhaftpflicht profitieren nicht nur Sie als Tierhalter, sondern auch andere Personen, wenn beispielsweise ein Dritter Ihr Tier hütet (Mitversicherte) oder Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reitet. Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Das bietet Ihnen die Tierhaftplicht?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatz, wenn Ihr Vierbeiner andere Personen verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Vorausgesetzt, die Schadensersatzforderung ist berechtigt.
Mietsachschäden: Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Tier gemietete Immobilien oder Teile davon beschädigt. Das kann sowohl Ihre eigene Mietwohnung betreffen, aber auch gepachtete Stall- und Pferdeboxen oder Koppelzäune. Mitversichert sind auch geliehene oder gemietete bewegliche Gegenstände, etwa die Einrichtung Ihrer Ferienwohnung.
Deckakt: Ihre Tierhalterhaftpflicht springt ein, wenn Dritten Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt entstehen.
Forderungsausfalldeckung: Wenn Ihnen durch ein anderes Pferd oder einen anderen Hund ein Personen- oder Sachschaden ensteht, dann kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung Ihre Schadensersatzansprüche auf, sollte der Halter des Tieres nicht versichert und zahlungsunfähig sein.