Tierhalterhaftpflicht – warum benötige ich eine Versicherung für mein Tier?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Als Besitzer müssen Sie für entstandene Schäden haften. Obwohl Ihr Hund oder Ihr Pferd sehr gut erzogen ist, lassen sich Schäden nicht gänzlich verhindern. Als Tierhalter haften Sie in un­begrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die Ihr Tier verursacht, selbst wenn Sie selbst kein Verschulden trifft und Sie während des Schadens gar nicht anwesend sind.

In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Gut zu wissen: Für Schäden durch Klein­tiere wie Hamster, Wellen­sittiche und Haus­katze reicht bereits eine Privat­haftpflicht­versicherung.

Für welche Tiere kann ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?

Sie können die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihren Hund und Ihr Pferd abschließen.
Von Ihrer Tierhalterhaftpflicht profitieren nicht nur Sie als Tierhalter, sondern auch andere Personen, wenn beispielsweise ein Dritter Ihr Tier hütet (Mitversicherte) oder Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reitet. Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.

Das bietet Ihnen die Tierhaftplicht?

Personen-, Sach- und Vermögens­schäden: Die Tier­halter­haftpflichtversicherung über­nimmt den Schadens­ersatz, wenn Ihr Vierbeiner andere Personen verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Voraus­gesetzt, die Schadens­ersatz­for­de­rung ist berechtigt.
Mietsachschäden: Die Versicherung über­nimmt die Kosten, wenn Ihr Tier gemietete Immo­bilien oder Teile davon beschädigt. Das kann sowohl Ihre eigene Mietwohnung betreffen, aber auch gepachtete Stall- und Pferde­boxen oder Koppel­zäune. Mitversichert sind auch geliehene oder gemietete bewegliche Gegenstände, etwa die Einrichtung Ihrer Ferien­wohnung.
Deckakt: Ihre Tierhalterhaft­pflicht springt ein, wenn Dritten Schäden durch einen gewollten oder unge­wollten Deck­akt entstehen.
Forderungsausfalldeckung: Wenn Ihnen durch ein anderes Pferd oder einen anderen Hund ein Personen- oder Sach­schaden ensteht, dann kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung Ihre Schadens­ersatz­ansprüche auf, sollte der Halter des Tieres nicht ver­sichert und zahlungs­unfähig sein.