Warum sollten Sie eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließen?

Unvorhergesehene Schäden an der Büro- oder Betriebseinrichtung, Waren und Lagerbeständen können Unternehmen viel Geld kosten. Denn jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Mit dem Abschluss einer Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe können Sie Ihren Betrieb vor schweren finanziellen Folgen schützen.

Was ist versichert?

  • Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
  • fertige und halbfertige Produkte sowie
  • Rohmaterialien und Werkzeuge.

In welchen Fällen schützt eine Geschäftsinhaltsversicherung?

  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau

Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch stellenweise auch versicherbar.