Business Travel
Was ist eine Business Travel-Versicherung?
Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet hat dieser bei Geschäftsreisen und Auslandsaufenthalten eine entsprechende Fürsorgepflicht.
- Dem Arbeitgeber obliegt eine besondere Gefährdungshaftung aus arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht während einer Dienstreise des Arbeitnehmers.
- Bereits mangelnde Information und Aufklärung über die jeweiligen Arbeits- und Lebensumstände im Ausland begründen Schadensersatzpflichten.
- Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf einer Dienstreise westlichen Standard bei medizinischer Versorgung oder Rücktransport im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigung gewährleisten.
- Dem Arbeitgeber obliegt der besondere Schutz des Arbeitnehmers vor Verwirklichung von Gefahren für Leib und Leben im Rahmen einer Dienstreise in Krisengebiete.
- Der Arbeitgeber trägt ein erhöhtes Haftungsrisiko bzw. die Übermaßrisiken für über das deutsche Rechtssystem hinausgehende Haftungsfolgen bei Schäden Dritter, verursacht durch den Arbeitnehmer.
- Als Ausfluss arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber auch die Vermögensinteressen des Dienstreisenden, etwa bei Reisen in Länder mit erhöhter Diebstahlkriminalität, durch Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung zu schützen.
- Der Abschluss entsprechender Versicherungen unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.
Der Abschluss entsprechender Versicherungen unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.