Was ist eine Business Travel-Versicherung?
Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet hat dieser bei Geschäftsreisen und Auslandsaufenthalten eine entsprechende Fürsorgepflicht.
- Dem Arbeitgeber obliegt eine besondere Gefährdungshaftung aus arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht während einer Dienstreise des Arbeitnehmers.
- Bereits mangelnde Information und Aufklärung über die jeweiligen Arbeits- und Lebensumstände im Ausland begründen Schadensersatzpflichten.
- Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf einer Dienstreise westlichen Standard bei medizinischer Versorgung oder Rücktransport im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigung gewährleisten.
- Dem Arbeitgeber obliegt der besondere Schutz des Arbeitnehmers vor Verwirklichung von Gefahren für Leib und Leben im Rahmen einer Dienstreise in Krisengebiete.
- Der Arbeitgeber trägt ein erhöhtes Haftungsrisiko bzw. die Übermaßrisiken für über das deutsche Rechtssystem hinausgehende Haftungsfolgen bei Schäden Dritter, verursacht durch den Arbeitnehmer.
- Als Ausfluss arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber auch die Vermögensinteressen des Dienstreisenden, etwa bei Reisen in Länder mit erhöhter Diebstahlkriminalität, durch Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung zu schützen.
- Der Abschluss entsprechender Versicherungen unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.
Der Abschluss entsprechender Versicherungen unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.
Weitere Informationen
Für alle Mitarbeiter von Unternehmen, die Reisetätigkeiten ausüben.
- Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport, Medizinische Assistance und Incomingschutz für Mitarbeiter ausländischer Niederlassungen
- Rücktritt- und Abbruchversicherung
- Gepäck-Versicherung
- Unfall-Versicherung