Was ist eine Maschinenversicherung?
Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine(Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.
Beispiele aus der Praxis
Maschinenschaden
Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.
Diebstahl einer Großmaschine
Auf einer Autobahnbaustelle verbleibt eine Stockzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten Sieb über das Wochenende auf der Baustelle. Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.
Überlastung einer Arbeitsmaschine
Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskopkranes eines Autokranes. Der Schaden wird nach Abzug der Selbstbeteiligung vom Versicherer ersetzt.
Mutwillige Zerstörung einer Maschine
Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei.
Weitere Informationen
- Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
- Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
- bei fahrbaren Geräten: Feuer und soweit beantragt Schäden durch Diebstahl
Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
- Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
- Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.
- Im Totalschadensfall wird der Zeitwert des Gerätes unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.